Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert. Ihr Mitarbeiter ist zu schnell gefahren und wurde geblitzt. Oder schlimmer noch, bei einer Auslieferung kommt es zu einem Unfall. Solange nur die Kraftfahrzeuge beschädigt sind, ist der Unfall noch einigermaßen glimpflich abgegangen, sind Personen verletzt, sieht dies schon anders aus.
Generell gilt: Ob als Geschäftsführer einer Mietwagenfirma, einer Spedition, einer Taxifirma oder eines mittelständischen Unternehmens mit Firmenfahrzeugen – überlassen Sie die Unfallregulierung, das Vorgehen gegen Bußgeldbescheide oder auch die Auseinandersetzung mit den Versicherern nicht dem Zufall. Sie sollten sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen.