Gewerbemiete - Bis zu 50% zurück!

Werden Sie jetzt aktiv: Sofern Sie Ihre gemieteten Räume ganz oder teilweise wegen der staatlichen Corona-Maßnahmen nicht nutzen können, sollten Sie die Miete (auch rückwirkend ab März 2020) mindern oder Ihren Vertrag neu verhandeln.

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Habe ich Mietminderungs­ansprüche?

Aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen ist ein Großteil der Läden geschlossen, Restaurantbesitzer können Ihre Räume nur noch eingeschränkt nutzen. Mietverträge müssen wegen finanzieller Engpässe gekündigt werden. Laufende Kosten übersteigen die ausbleibenden Einnahmen. Geht es Ihnen auch so? Sie konnten Ihre Gewerbemieträume kaum oder gar nicht nutzen? Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 eine neue Regelung beschlossen. So soll es Gewerbemietern erleichtert werden, Gewerbemietverträge wegen einer Corona-bedingten Störung der Geschäftsgrundlage anzupassen.

Wir helfen bei Ihren Ansprüchen

Auch Sie könnten einen Anspruch auf rückwirkende sowie zukünftige Anpassung Ihres Mietvertrages haben. Das heißt, Sie können ggf. Ihre Miete reduzieren, aussetzen oder ganz aus dem Vertrag aussteigen. Lassen Sie sich individuell und kostenfrei in einem Erstgespräch von unseren Experten beraten. Wir prüfen, ob es in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, eine Anpassung von Ihrem Vermieter zu fordern und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Vermieter werden wir eine für alle zufriedenstellende Lösung finden.

Philipp Caba, Rechtsanwalt und Head of Legal Operations bei unserem Kooperationspartner Gansel Rechtsanwälte

Interview mit Rechtsanwalt Philipp Caba

In Zusammenarbeit mit unseren Partner-Anwälten von Gansel Rechtsanwälte unterstützen und beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) hinsichtlich der (nachträglichen) Minderung ihrer Gewerbemiete infolge Corona-bedingter Geschäftsschließungen. Philipp Caba, Rechtsanwalt und Head of Legal Operations bei Gansel Rechtsanwälte erklärt im Interview, welche Möglichkeiten Gewerbemieter haben und warum sie jetzt aktiv werden sollten. 

Herr Caba, in den letzten Monaten herrschte Ausnahmezustand wegen Corona. Zurzeit aber sehen wir verstärkt Öffnungen und Lockerungen, die Stimmung hellt sich wieder auf. Gleichzeitig warnen einige Virologen bereits vor einer neuen Welle im Herbst / Winter. Was raten Sie Gewerbemietern in der aktuellen Situation? Was sollte ein Kleinst- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) jetzt tun?

Ein Blick in die Zukunft ist immer schwierig, in Corona-Zeiten wahrscheinlich noch schwieriger. Daher kann ich nur empfehlen sich um das zu kümmern, was bereits passiert ist.Das sind für Unternehmen besonders die zahlreichen Auflagen, die seit März 2020 den Geschäftsbetrieb erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht haben.

Immerhin hat der Gesetzgeber die dramatische Situation der Betriebe erkannt und neben den staatlichen Corona-Hilfen endlich auch die Möglichkeit für eine finanzielle Entlastung per Mietanpassung geschaffen. Diese gilt sogar rückwirkend für das Jahr 2020.

Darüber hinaus gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Überbrückungshilfe 3 zu beantragen oder eine vorhandene Betriebsschließungsversicherung einzufordern.

Bezogen auf die erwähnte Gesetzesanpassung zur Verringerung der Gewerbemiete oder -pacht, fragen sich viele KMU-Unternehmer, ob Sie an ihren Vermieter aktiv herantreten sollen. Sie haben Respekt davor, die Beziehung zum Vermieter zu gefährden oder erwarten sowieso kein Entgegenkommen. Was raten Sie in dieser für alle neuen Situation?

Die Änderung des Artikels 240 § 7 im EGBGB ist ein notwendiger Schritt gewesen, Unternehmen in der Krise zu entlasten. Allerdings ist es kein Blankoscheck auf eine beliebige Mietminderung.

Bevor Kontakt zum Vermieter aufgenommen wird, sollte sichergestellt sein, dass der betreffende Betrieb auch einen Anspruch auf die Anwendung der neuen Regelung hat. Klarheit schafft dort eine fachkundige Einzelfallprüfung, die kostenlos durch Recht im Mittelstand in Kooperation mit Gansel Rechtsanwälte angeboten wird.

Auf Basis der Ergebnisse der Ersteinschätzung ist es dann wichtig, eine Strategie für das weitere Vorgehen festzulegen. Es gibt verschiedene Eskalationsstufen, wobei wir so lange wie möglich konsensorientiert arbeiten – immer in Absprache mit dem Mandanten. Niemand muss eine plumpe Klage-Offensive befürchten, die verbrannten Boden hinterlässt.

Zu viel Zurückhaltung ist aber auch nicht gut, wenn sie dazu führt, dass gewerbliche Mieter ihr Recht nicht einfordern. Denn genau dafür hat die Bundesregierung die Gesetzesänderung beschlossen. Damit das möglichst reibungslos und zügig gelingt, ist es daher umso wichtiger, dass Unternehmerinnen und Unternehmer hier nicht ohne fachliche Unterstützung vorpreschen.

Es gab in jüngster Zeit verschiedene Urteile bzgl. der Minderung von Gewerbemiete, teilweise positiv für den Mieter, teilweise negativ. Wie ist hier Ihre anwaltliche Einschätzung? Wie gut sind die Erfolgsaussichten für Gewerbemieter auf Basis Ihrer Erfahrungen?

Unserer Einschätzung nach sind die Erfolgsaussichten für gewerbliche Mieter und Pächter sehr gut. Der Tenor vieler Gerichtsurteile ist grundsätzlich positiv, zuletzt etwa in einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 27.04.2021.

Die bisher ergangenen negativen Urteilen scheiterten an Ursachen, die in den klagenden Betrieben lagen. Dass die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Vorgehen gegeben sind, stellen wir aber im Rahmen der Ersteinschätzung sicher.

Zudem ist der Gang vor ein Gericht die letzte Eskalationsstufe, die wir auf Grund der besonderen Verbindung zwischen Vermieter und Mieter versuchen zu vermeiden. Ich schätze, dass wir in den meisten Fällen bereits vorher eine faire Lösung mit dem Vermieter finden werden.

Was möchten Sie Unternehmern und Gewerbemietern in dieser schwierigen Zeit unbedingt noch mit auf den Weg geben?

Ich möchte an alle Unternehmerinnen und Unternehmer appellieren, gerade auch in den kleinen Betrieben, sich die eigenen Rechte bewusst zu machen. Informieren Sie sich und schrecken Sie nicht davor zurück, Ihre Ansprüche auch angesichts der großen Belastungen durch die Pandemie einzufordern. Ob das nun die Verhandlung mit dem Vermieter oder die Auseinandersetzung mit der Versicherung ist – wenn Sie Ihre Rechte kennen und einfordern, haben Sie auch eine Chance auf Erfolg.

Suchen Sie sich für diese Anliegen kompetente Unterstützung. Damit erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten und minimieren vor allem finanzielle Risiken. Gemeinsam mit unserem Partner Recht im Mittelstand finden wir den passenden Weg zu Ihrem Recht. So haben Sie vorab kein Kostenrisiko und können mit uns herausfinden, welches Vorgehen zu Ihrem Betrieb passt.

Sie haben auch vor, sich an Ihren Vermieter zu wenden und wissen noch nicht, wie Sie vorgehen sollen? Kein Problem, in einer kostenlosen Erstberatung erörtern wir Ihre Situation und geben Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

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