Rechtsschutz für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen – Welche Möglichkeiten gibt es und was ist zu beachten?

von Redaktion Recht im Mittelstand - Stand 19.07.2021

Das Wichtigste in Kürze:

–  Neben dem wirtschaftlichen Risiko existieren auch Rechtsrisiken

–  Vom Firmenwagen bis zur Schadenersatzforderung

–  Absicherung der Risiken durch Rechtsschutz

So wie die Selbstständigkeit ihre Vorteile mit sich bringt, birgt sie natürlich auch ihre besonderen Risiken. Gemeint ist damit nicht nur das wirtschaftliche Risiko, das jeder Freiberufler, Selbstständige oder Unternehmer trägt, sondern auch die Gefahr in rechtliche Konflikte zu geraten, an die beim Start in die Selbstständigkeit vielleicht noch gar nicht gedacht wurde. Umso wichtiger ist eine effektive Risikoabsicherung bzw. Rechtsschutz.

Häufige Rechtsrisiken für Unternehmer

Die Roland Rechtsschutzversicherung hat rund 86.000 Fälle aus dem Jahr 2019 ausgewertet und zeigt auf, wo für Gewerbetreibende die typischen rechtlichen Konfliktsituationen lagen (zur Studie). 

Straßenverkehr

Eine Ordnungswidrigkeit hier, ein Bußgeld da – das kennt wohl jeder private Verkehrsteilnehmer. Wenig überraschend ist dies auch bei Gewerbetreibenden nicht anders. Falschparken, Tempoverstöße oder auch Straftaten sorgen für ein erhöhtes Fallaufkommen und haben oft genug ein rechtliches Nachspiel. 

Vertragsstreitigkeiten

Rechte und Pflichten der Parteien sind in Verträgen in der Regel schriftlich fixiert. Doch oft sind die vertraglichen Regelungen nicht deutlich genug formuliert oder ein Vertragspartner hält sich nicht an die Vereinbarungen. Folge ist ein rechtliches Nachspiel. Ebenso führt auch die Abwehr unberechtigter Forderungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Arbeitsrechtliche Konflikte

Konflikte am Arbeitsplatz gibt es immer wieder. Häufiger Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen sind Kündigungen, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen oder Wettbewerbsverbote.

Immobilien und Miete

Insbesondere Nebenkosten und Mieterhöhungen führen auch bei der gewerblichen Nutzung von Grundstücken und Räumlichkeiten zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.

Schadenersatzforderungen

Wer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält oder gegen andere gesetzliche Regelungen im Geschäftsleben verstößt, sieht sich häufig mit Schadenersatzforderungen konfrontiert

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie kann es allerdings Verschiebungen in der Häufigkeit der Streitfälle geben. Nach Angaben der Roland-Versicherung haben besonders Vertragsstreitigkeiten zugenommen. Im Arbeitsrecht geht es vermehrt um Themen wie Kurzarbeit oder Homeoffice.

Versicherungsschutz für Selbstständige und Unternehmen

Ärger mit dem Kunden, dem Geschäftspartner oder den Behörden lässt sich für Freiberufler, Selbstständige oder Unternehmen nie ganz ausschließen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht nur zeitraubend, sondern auch kostenintensiv. Deshalb sollte für einen ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt sein.

Rechtsschutz für Unternehmen

Wer sich privat bei rechtlichen Konflikten absichern möchte, schließt eine Rechtsschutzversicherung ab. Das ist bei Selbstständigen oder Unternehmen nicht anders. Der Unterschied ist, dass die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen umfangreicher ist und auch den Rechtsschutz für Risiken einschließt, die im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit stehen.

So unterschiedlich die Tätigkeiten und Unternehmen sind, so differenziert sind auch die Ansprüche an einen umfassenden Rechtsschutz. Der Leistungsumfang der Police sollte daher auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Jedoch sollten folgende Kosten unbedingt durch die Police gedeckt sein:

  • Kosten für Rechtsanwalt
  • Kosten für beglaubigte Dokumente
  • Kosten für Sachverständige
  • Gerichtskosten

Für den ausreichenden Versicherungsschutz ist es wichtig, die berufliche Tätigkeit so detailliert wie möglich zu beschreiben, damit diese vollständig von der Police umfasst ist.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen. Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss auch vorgeschrieben (z.B. Bewachungsgewerbe, Betreiber einer Schießstätte, Flugplatzbetreiber, Entsorgungsfachbetriebe, Jäger, Prüfingenieure für Baustatik, Schausteller). Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben können.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert reine Vermögens- und Vermögensfolgeschäden aus beruflicher Tätigkeit ab. Einige Berufsgruppen sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu zählen unter anderem Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Versicherungsvermittler und Wirtschaftsprüfer.

D&O-Versicherung

Mit der D&O Versicherung (Directors and Officers) können die persönlichen Haftungsrisiken für leitende Organen wie Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführern reduziert werden. Geschäftsführer und andere leitende Organe tragen ein hohes persönliches Haftungsrisiko. Schon bei fahrlässigen Fehlern in der Unternehmensführung können sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Dieses Risiko wird durch eine D&O-Versicherung abgefedert. Folgende Punkte sollten beim Abschluss einer D&O-Versicherung unbedingt beachtet werden:

  • Höhe der Deckungssumme
  • Rückwärtsdeckung
  • Nachhaftungsdeckung

Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung ist besonders durch die Corona-Pandemie und die behördlich angeordneten Betriebsschließungen bekannt geworden. Treten meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger auf, haben Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz weitreichende Befugnisse zum Schutz der Bevölkerung – bis zur Anordnung der Betriebsschließung. Das führt für die Betriebe aus der Gastronomie aber auch aus anderen Branchen zu erheblichen Umsatzeinbußen und kann die wirtschaftliche Existenz bedrohen. 

Versicherungsnehmer sollten genau darauf achten, welche Krankheiten vom Versicherungsschutz umfasst sind und ob die Police auch bei neu auftretenden Krankheiten und Erregern greift. Das gilt auch für die Frage, ob Versicherungsschutz besteht, wenn nur Teile des Betriebs geschlossen werden müssen.

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