Kartelle sind in Deutschland laut Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten. Dennoch schließen sich immer wieder Unternehmen zum Nachteil Ihrer Kunden zusammen und treffen unerlaubte Preisabsprachen. Ein aktuelles Beispiel ist das Quartoblechkartell. Das Bundeskartellamt verhängte hier in der Vergangenheit Rekordbußgelder. Allerdings müssen geschädigte Kunden Ihre Ansprüche gegenüber dem Kartell selbst geltend machen, sonst bleiben sie auf dem Schaden sitzen. Gemeinsam mit unserer Tochterfirma financialright helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Handeln Sie jetzt.