Kartellrecht

Kartelle sind in Deutschland laut Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten. Dennoch schließen sich immer wieder Unternehmen zum Nachteil Ihrer Kunden zusammen und treffen unerlaubte Preisabsprachen. Ein aktuelles Beispiel ist das Quartoblechkartell. Das Bundeskartellamt verhängte hier in der Vergangenheit Rekordbußgelder. Allerdings müssen geschädigte Kunden Ihre Ansprüche gegenüber dem Kartell selbst geltend machen, sonst bleiben sie auf dem Schaden sitzen. Gemeinsam mit unserer Tochterfirma financialright helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Handeln Sie jetzt.

Mögliche Themen:

  • Prüfung und Durchsetzung von Kartellrechtsansprüchen durch renommierte Partner-Kanzleien
  • Organisation Prozesskostenfinanzierung / Übernahme Kostenrisiko gegen Erfolgsprovision
  • Kauf / Finanzierung Ihrer Ansprüche (je nach Klagemodell)
  • und vieles mehr …

Wie helfen wir?

  • Sie melden sich über das Anfrageformular und schildern Ihren Fall.
  • Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch haben und melden uns bei Ihnen.
  • Sie erhalten praxisnahe und auf Ihren Bedarf ausgelegte Handlungsempfehlungen und, wenn gewünscht, ein passendes Angebot.
  • Sie entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten.

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