Mikrokredite und andere Hilfen in der Corona-Krise

von Janna Piwowar - Stand 25.05.2021

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mikrokredite für Selbstständige und Kleinunternehmen
  • Überbrückung von Liquiditätsengpässen
  • Überbrückungshilfe und Härtefall

Vom Freiberufler oder Solo-Selbstständigen bis zum Kleinbetrieb, vom Mittelständler bis zum Großkonzern hat die Corona-Krise zahlreiche Unternehmen quer durch die Branchen in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gestürzt. Um die Unternehmen zu unterstützen, hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen sind jedoch nicht für jeden gedacht und auch nicht immer geeignet. Besonders Freiberufler, Selbstständige oder kleine Betriebe suchen häufig nach anderen Lösungen zur Überbrückung ihres finanziellen Engpasses. Mikrokredite oder Überbrückungshilfen könnten die Lösung sein.

Hamburg hat nun den „Hamburg-Kredit Mikro“ eingeführt. Mit einer Fördersumme von bis zu 40.000 Euro sollen Selbstständige und Kleinbetriebe in der Krise unterstützt werden. 

Mikrokredit für Selbstständige und Kleinbetriebe

Hamburg hat Unternehmen während der Corona-Krise mit verschiedenen finanziellen Maßnahmen unterstützt. Der „Hamburg-Kredit Mikro“ richtet sich nun speziell an Selbstständige und kleinere Unternehmen. Mit dem Darlehen sollen sie auch in ihrer Gründungsphase unterstützt werden, die durch die Corona-Krise erheblich erschwert wurde.

Auch andere Bundesländer und Förderbanken bieten vergleichbare Mikrokredite für Selbstständige, Kleinbetriebe und Existenzgründer an.

Die Fördersumme beim über sechs Jahre laufenden Hamburger Mikrokredite liegt bei bis zu 40.000 Euro und kann bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beantragt werden. Laut dem Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel ist das Darlehen nicht nur eine wichtige Investitionshilfe, sondern kann von Selbständigen und kleinen Unternehmen auch als wichtige Überbrückungshilfe genutzt werden, um Liquiditätsengpässe durch die Corona-Krise abzufedern.

Dabei sollen Unternehmen ab dem fünften Geschäftsjahr die maximale Fördersumme von 40.000 Euro beantragen können. Für jüngere Betriebe sind Fördersummen zwischen 5.000 und 25.000 Euro möglich.

Corona-Schutzschirm für Unternehmen

Neben den Mikrokrediten ist für Unternehmen jeder Größe der Corona-Schutzschirm aufgespannt worden. Informationen zu den unterschiedlichen Maßnahmen von Überbrückungshilfen über Härtefallregelungen bis zu KfW-Krediten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hier zusammengestellt (zur Übersicht).

Überbrückungshilfe beantragen

Derzeit können die Anträge für die Überbrückungshilfe III für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 ebenso gestellt werden wie für die Neustarthilfe für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021. Die Hilfen können noch bis zum 31. August 2021 beantragt werden.

Bei der November- und Dezemberhilfe endete die Antragsfrist am 30. April 2021. Änderungsanträge können noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Checkliste

Überbrückungshilfe III bis 31. August 2021 beantragen
Neustarthilfe bis 31. August 2021 beantragen
Änderungsanträge für November- und Dezemberhilfe können noch bis 30. Juni 2021 gestellt werden

Härtefallhilfe für Unternehmen

Selbstständige und Unternehmen fallen bei den unterschiedlichen Corona-Hilfsmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zum Teil durchs Raster und können die Hilfen nicht beanspruchen. Für sie gibt es spezielle Härtefallhilfen. Diese werden durch die Bundesländer geregelt. Das Land prüft im Einzelfall, ob eine Härtefallhilfe erteilt wird.Es besteht also kein Rechtsanspruch. Voraussetzung ist, dass der Selbstständige bzw. das Unternehmen durch die Corona-Pandemie eine besondere Härte erfahren. Informationen zu den Härtefallhilfen in den einzelnen Bundesländern gibt es hier: zu den Informationen.

In vielen Bundesländern kann die Härtefallhilfe nur durch einen prüfenden Dritten, z.B. durch eine Steuerberaterin oder Steuerberater, beantragt werden.

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