Lkw-Maut
Zahlungen aus den Jahren 2018, 2019, 2020 zurückholen
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Ende Oktober hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Lkw-Fahrer auf deutschen Straßen zu viel Maut gezahlt haben. Nach dem Urteil des EuGH haben alle Lkw, die ab 2005 auf deutschen Bundesautobahnen gefahren sind, Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Kosten für die Verkehrspolizei.
Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betragen bisher rund 7 Milliarden Euro im Jahr. Konkret verstoße die Maut aktuell gegen die EU-Wegekostenrichtlinie. Berücksichtigt werden dürfen bei der Berechnung der Maut demnach nur Infrastrukturkosten. Die Kosten für die Verkehrspolizei dürfen laut EuGH-Urteil nicht dazu gezählt werden. Diese Mehrkosten können Sie nun zurückverlangen. Ansprüche können Sie aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 geltend machen.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Lkw-Maut oder wollen erfahren, ob Sie betroffen sind? Schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir unterstützen Sie gerne.
Bild: © Lukas Gojda – adobe.stock.com