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Nein, es wird davon auszugehen sein, dass Angst alleine ein zu Hause bleiben des Mitarbeiters nicht rechtfertigt. Ohne einen konkreten Verdacht auf eine Infektion müssen Ihre Mitarbeiter grundsätzlich im Unternehmen erscheinen. Außer, Sie haben sich bereits auf Regelungen bzgl. Home-Office geeinigt. Verweigert Ihr Mitarbeiter aus Angst vor einer Ansteckung ohne einen konkreten Verdachtsfall seine Arbeit, dürfen Sie ihn zunächst abmahnen und bei Wiederholung verhaltensbedingt kündigen. Bei einem Verdachtsfall wird die Situation wohl anders zu beurteilen sein. Liegt eine konkrete Ansteckungsgefahr vor, können Mitarbeiter im Home-Office arbeiten.
Nein, Home-Office muss von beiden Seiten akzeptiert werden. Denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers endet vor der Wohnungstür des Arbeitnehmers. Bei einer Verweigerung durch den Mitarbeiter müssen Sie diesen von seiner Arbeitspflicht entbinden und bezahlt freistellen.
Auch umgekehrt ist eine Forderung des Arbeitnehmers gegenüber des Arbeitgebers nicht möglich. Stichwort: unternehmerische Freiheit – hierzu gehört, dass das Unternehmen die Arbeitsorganisation so gestalten darf, wie er es für sinnvoll hält. Auch bei mehrmaligem Erlauben, im Homeoffice zu arbeiten, resultiert kein dauerhafter Anspruch auf Home-Office.
Grundsätzlich gilt, dass immer dann, wenn feste Home-Office Tage eingeführt werden, sollten entsprechende vertragliche Regelungen getroffen werden. Zum Beispiel sollten Sie regeln, an wie vielen Tagen der Mitarbeiter im Home-Office arbeiten darf, wie ist der zeitliche Umfang und die Frage nach der Erreichbarkeit.
Die rechtliche Situation ist hier unklar. Denn um den Arbeitsschutz im Home-Office überprüfen zu können, müsste der Arbeitgeber bei jedem seiner Mitarbeiter zu Hause vorbeischauen. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers wird er jedoch nicht in die Privaträume kommen. Die Arbeitsstättenverordnung entbindet zwar den Arbeitgeber von der Einhaltung der Regelungen für Telearbeitsplätze, größtenteils sind sich die Juristen jedoch einig: Ein gänzlicher Entzug vom Arbeitsschutz wird hiervon nicht gedeckt sein.
Informieren Sie Ihre Arbeitnehmer über „richtiges“ Arbeiten im Home-Office.
▪ Was beinhaltet ein gesundheitsfördernder Arbeitsplatz?
▪ Was ist bei der Bildschirmarbeit zu beachten?
▪ Was sind die typischen Risiken beim Arbeiten von zu Hause?
Sie als Arbeitgeber können bei überwiegender Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter im Home-Office überlegen, Ihren Mitarbeitern die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes anzubieten, um so die Arbeitsschutzbestimmungen in den Griff zu bekommen.
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