Das Wichtigste in Kürze:
Das Thema Haftung bzw. Haftungsbeschränkung spielt bei jedem Unternehmer und jeder Gesellschaftsform eine bedeutende Rolle. Verständlich, denn bei einer unbeschränkten Haftung steht nicht nur die berufliche, sondern auch die private Existenz auf dem Spiel.
Im Geschäftsleben werden zahlreiche Verträge und Verpflichtungen eingegangen. Wer seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, kann daher für Schadensersatzansprüche herangezogen werden.
Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR oder Personengesellschaft haften dabei unbeschränkt und im Fall der Gesellschaften auch solidarisch mit ihrem Privatvermögen für alle Schulden des Unternehmens. Alle Geschäftspartner, wie Auftraggeber und Auftragnehmer, Mitarbeiter, Kreditinstitute oder Vermieter können die Einzelunternehmer in Anspruch nehmen und auf die Erfüllung ihrer Ansprüche pochen. Natürlich müssen auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter ordnungsgemäß abgeführt werden.
Der Unternehmer haftet auch für Zuwiderhandlungen, die in seinem Unternehmen begangen werden. Auch für Verstöße seiner Mitarbeiter kann er zur Verantwortung gezogen werden.
Ein GmbH-Geschäftsführer ist zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung verpflichtet und muss die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns an den Tag legen. Er ist für die wirtschaftliche und finanzielle Kontrolle der Gesellschaft zuständig und muss u.a. für die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, die rechtzeitige Steuererklärung und rechtzeitige Zahlung der Steuern sorgen. Verletzt er diese Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig, kann er in der Haftung stehen. Dabei kommen sowohl Ansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer als auch Forderungen Dritter in Betracht.
Mit dem Abschluss entsprechender Versicherungen wie einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer D&O-Versicherung kann das Haftungsrisiko begrenzt werden.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, das persönliche Haftungsrisiko einzugrenzen. Für den Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter ist es wichtig, dass private Vermögen von der Haftung auszuschließen. Als Werkzeuge hierfür kommen unter anderem Folgende in Betracht:
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Geschäftliches Risiko lässt sich niemals ausschließen, das persönliche Haftungsrisiko jedoch reduzieren. Daher sollten die Vor- und Nachteile vor einer Entscheidung genau abgewogen und im Zweifelsfall rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden.
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