Gewerbemiete – Bis zu 50% zurück!
Werden Sie jetzt aktiv: Sofern Sie Ihre gemieteten Räume ganz oder teilweise wegen der staatlichen Corona-Maßnahmen nicht nutzen können, sollten Sie die Miete (auch rückwirkend bis März 2020) mindern oder Ihren Vertrag neu verhandeln.
Mit unserem kostengünstigen Selbsthilfe-Paket erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente. Gemeinsam mit unseren Partneranwälten verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.
Unsere Lösungen (bitte anklicken)
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns jederzeit an unter 040 882157 99 oder füllen Sie das Gewerbemiete-Formular aus. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen und helfen Ihnen zu Ihrem Recht!