Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

von Janna Piwowar - Stand 06.04.2021

Das Wichtigste in Kürze:

  • Informieren der Belegschaft über wirksame Hygienemaßnahmen.
  • Bei einem Coronafall in der Belegschaft sollten weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Damit Sie einem Personalausfall infolge der Pandemie vorbeugen, sollten Sie alles tun, um das Ansteckungsrisiko im Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den Grad des Risikos einer Infektion und wie sie sich schützen können. Informationen allein werden arbeitsrechtlich gesehen wohl nicht ausreichen. Die Rechtslage diesbezüglich ist unklar, da es so eine Situation noch nicht gab. Indes gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (vgl. § 4 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Außerdem haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht Ihren Mitarbeitern gegenüber. Ihre Angestellten müssen Ihre Arbeit gefahrlos erledigen können.

Durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird detailliert beschrieben, welche Regeln für den Infektionsschutz in Betrieben gelten.

Die Mitarbeiter vor Ansteckung schützen

Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie selbst und vor allem Ihre MitarbeiterInnen über alle wirksamen Hygienemaßnahmen Bescheid wissen.

Hier eine Checkliste:

  • Regelmäßig die Hände mit Seife waschen – für mindestens 30 Sekunden
  • Nicht mit den Fingern ins Gesicht fassen
  • In die Armbeuge niesen und husten, nicht in die Hand
  • Wenn ein Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann, herrscht Maskenpflicht
  • Taschentücher nach einmaliger Benutzung in einem geschlossenen Behälter entsorgen
  • Menschenansammlungen möglichst meiden
  • Auf Händeschütteln verzichten
  • Räume regelmäßig ausgiebig lüften
  • Bereitstellen von Mundschutzmasken und Desinfektionsmitteln
  • Häufig berührte Oberflächen, wie etwa Ladentheken, öfter reinigen

Sollten Sie das Gefühl haben, dass nicht alle Mitarbeiter informiert sind, können Sie durch Rundmails, Infoblätter oder auch Aushänge an häufig aufgesuchten Orten (Kantine, Meeting Räume, Toiletten, etc.) die Informationslage verbessern.

Um Sicherheit für die Mitarbeiter zu schaffen, empfiehlt es sich bei Ihnen im Unternehmen einen Ansprechpartner zu bestimmen. Dieser Pandemiebeauftragte steht den Mitarbeitern für Ihre Fragen zu Verfügung.

Infektionen in der Belegschaft – Wie reagiere ich richtig?

Sobald sich der erste Angestellte mit dem Coronavirus infiziert hat, sollten Sie als Arbeitgeber weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Es gilt vor allem einer Ausbreitung zuvorzukommen und die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten.

  • Analysieren Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Kunden. Besonderes Augenmerk gilt hier: Welche Konsequenzen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
  • Schauen Sie, welche Verträge Sie zuerst bedienen müssen und bei welchen Kunden Sie um einen Aufschub bitten können.
  • Informieren Sie Ihre Belegschaft und auch Ihre Kunden klar und transparent.
  • Schauen Sie, welche Angestellten im Homeoffice weiterarbeiten können.
  • Überlegen Sie, ob Sie alles dafür getan haben Personalansammlungen im Betrieb zu reduzieren.
  • Evtl. können Sie sich mit anderen Betrieben zusammentun, um Informationen auszutauschen, gemeinsam Hilfsmittel (Handschuhe, Desinfektionsmittel, etc.) zu beschaffen.

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