Stahlkartell – Ansprüche geltend machen

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Am 12. Dezember 2019 verhängte das Bundeskartellamt Rekordbußgelder über insgesamt 646 Mio. Euro wegen Preisabsprachen bei Quartoblechen. Den eigentlichen Schaden von Kartellabsprachen tragen jedoch die Abnehmer. Die Stahlhersteller haben über viele Jahre hinweg ihre Aufschläge und Zuschläge abgesprochen, die in der Regel etwa 20-25 % des Gesamtpreises ausmachen, wodurch die Endpreise wahrscheinlich deutlich überhöht waren. An diesem Stahlkartell beteiligt waren die vier Flachstahlhersteller Ilsenburger Grobblech GmbH, Thyssenkrupp Steel Europe AG, Voestalpine Grobblech GmbH sowie die Dillinger Hüttenwerke AG, welche als Kronzeugin auftrat.

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