Wir kümmern uns professionell um Ihre Außenstände. Damit Sie sich auf Ihr eigentliches Business konzentrieren können!

Dr. Stefan Zimmermann Head of Legal

Offene Geldforderung einziehen

kostenlos & unverbindlich

Sie haben eine oder mehrere offene Rechnungen und möchten deren Zahlung durch den bzw. die Schuldner schnellstmöglich durchsetzen? Wir helfen Ihnen gerne. Vertrauen Sie unseren Erfahrungen als registriertem Inkassounternehmen. Wir kümmern uns professionell und schnell um Ihre Rechnungen.

Für wen ist das Produkt geeignet?

Für Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen, die die Anzahl offener / überfälliger Rechnungen minimieren und dadurch ihre Liquiditätssituation verbessern möchten.

Leistungsumfang:

Nachdem Sie das Anfrageformular mit den Details zu den offenen Rechnungen ausgefüllt und übermittelt haben, schicken wir Ihnen umgehend ein individuelles Angebot – kostenlos und unverbindlich.

Nach Ihrer Beauftragung setzen wir die offenen Rechnungen in einem dreistufigen Verfahren durch:

  • Außergerichtliches Inkassoverfahren (Stufe 1): Aufforderung des Schuldners über Inkassoschreiben mit Zahlungsfrist. Wenn notwendig, dann ggf. vorab Durchführung einer Anschriftsermittlung und ggf. Abfrage bei Auskunfteien. Reagiert der Schuldner nicht, folgt ein weiteres Schreiben mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen. Erfolgt auch hier keine Reaktion, beginnen wir mit den Telefoninkasso. Hier versuchen unsere Mitarbeiter den Schuldner im persönlichen Gespräch zur Zahlung zu bewegen.
  • Gerichtliches Mahnverfahren (Stufe 2): Wenn die Maßnahmen auf Stufe 1 keinen Erfolg haben, werden wir – gemeinsam mit Partner-Anwälten – beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, um einen Vollstreckungsbescheid gegen den säumigen Schuldner zu erhalten. Der Bescheid mindert zugleich auch die Verjährung Ihrer Forderung für 30 Jahre.
  • Zwangsvollstreckung (Stufe 3): Mit dem Vollstreckungsbescheid leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein. Zu den Vollstreckungsmaßnahmen zählen dann Kontopfändungen, Gehaltspfändungen, Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher vor Ort sowie ggf. die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner.

Welche Kosten entstehen Ihnen als Gläubiger?

  • Die Inkassokosten muss der Schuldner tragen. Daher fordern wir die Kosten bereits mit dem ersten Mahnschreiben immer beim Schuldner mit ein.
  • Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Forderung zu 100 % zurück. Wir berechnen Ihnen keine Kosten (z.B. Vorkosten, Grundgebühren, Erfolgspauschalen oder Mitgliedsgebühren).
  • Bei Nichterfolg zahlen Sie eine von der Forderungshöhe abhängige Pauschale an uns, die wir bei Beauftragung gemeinsam vereinbaren. Es kommen auf Sie keine versteckten Kosten zu, Sie haben absolute Kostentransparenz.

Ihre Vorteile

  • Wir treten als neutraler Partner gegenüber Ihren Schuldnern auf. Dadurch wird das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren säumigen Kunden möglichst wenig belastet.
  • Wir sind schnell. Umgehend nach Beauftragung erfolgen bereits die ersten Maßnahmen gegenüber dem Schuldner.
  • Wir kooperieren mit erfahrenen Partner-Anwälten für den Fall, dass Ihre Forderung vor Gericht geklärt werden muss.
  • Sie haben immer genau einen Ansprechpartner - uns. Sie müssen sich nicht um die Weiterleitung von Unterlagen oder die Anwaltssuche kümmern.
  • Wir halten Sie permanent auf dem Laufenden und schaffen maximale Transparenz über den Status Ihrer Forderungen.
  • Wir zeigen das richtige Fingerspitzengefühl im Umgang mit schwierigen Schuldnern.
  • Wir sind auch erfolgreich bei fast aussichtslosen Fälle

So einfach geht's

1

Beauftragung & Übermittlung Forderungen

Sie teilen uns Ihre Anforderungen mit. Einer unserer Inkasso-Experten erstellt für Sie ein individuelles Angebot. Sie erteilen uns den Auftrag und übermitteln die Rechnungsdaten.

2

Abwicklung

Wir setzen Ihre Forderung(en) durch und informieren laufend über den Prozess.

3

Auszahlung

Im Erfolgsfall erhalten Sie die erhaltenen Zahlungen von den Schuldnern.

Jetzt anfragen

  • Nach unserer Erfahrung genügt oftmals unser Aufforderungsschreibung an den Schuldner und ggf. zusätzlich ein Telefoninkasso. Sie können aber auch bereits weitere Schritte anfragen.
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