"Falsche oder unwirksame Arbeitsverträge können ein enormes wirtschaftliches Risiko für Arbeitergeber bedeuten. Sich hier Unterstützung zu holen, kostet nicht viel."

Finn Streich Fachanwalt für Arbeitsrecht

Erstellung Arbeitsvertrag

individuell & rechtssicher

Sie wollen neue Mitarbeiter einstellen? Ob nach der Gründung oder im Geschäftsbetrieb – Ihr Unternehmen wächst und Sie wollen sicher und mit gutem Gefühl in die Zukunft starten.

Wir helfen Ihnen dabei, einen rechtssicheren Arbeitsvertrag zu erstellen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre inhaltlichen und spezifischen Wünsche, z.B. individuelle Klauseln, Sonderregelungen, etc.

Leistungsumfang

  • Innerhalb von 48 Stunden ruft Sie einer unser Partneranwälte zu Ihrem Wunschtermin zurück, um mit Ihnen die wichtigsten Inhalte für den Vertrag zu besprechen.
  • Im Anschluss erhalten Sie ein faires Festpreis-Angebot. Der Preis ist dabei abhängig von der Komplexität des gewünschten Arbeitsvertrages.
  • Unser Anwalt erstellt Ihnen den individuellen Arbeitsvertrag mit allen für Ihren Geschäftsbetrieb wichtigen Passagen.
  • In einem weiteren Gespräch - nach Erhalt des Arbeitsvertrages - klären Sie Rückfragen und ggfs. Anpassungswünsche.
  • Zum Schluss führt unser Anwalt eine Plausibilitätskontrolle durch, um die Richtigkeit und Annehmbarkeit des Vertrages sicherzustellen.

Welche Kosten kommen in etwa auf mich zu?

Die Erstellung eines Arbeitsvertrages ist meist sehr individuell. Je nach Komplexität und spezifischen Wünschen kann somit auch der Preis variieren. Wir möchten Ihnen gern eine Orientierung geben:

Standard-Arbeitsvertrag für Mitarbeiter, geringer Individualisierungsgradab 149 Euro
Arbeitsvertrag für Fachkräfte, mittlerer Individualisierungsgradab 399 Euro
Freelancer Vertrag, mittlerer Individualisierungsgradab 299 Euro
Geschäftsführervertrag, mittlerer Individualisierungsgradab 249 Euro

Eine genaue Auflistung der Kosten und Konditionen erhalten Sie mit dem individuellen Angebot von unserem Anwalt.

Hinweis

Sie wollen einen anderen Vertrag (z.B. Gesellschaftsvertrag) erstellen lassen? Kein Problem! Füllen Sie einfach das Anfrageformular aus und geben Sie uns bei den Details einen entsprechenden Hinweis.

So einfach geht's

1

Rechtsanfrage stellen - schnell und einfach

Mit Absenden des Formulars leiten Sie uns Ihre Anfrage weiter.

2

Telefonische Erstberatung - individuell und kompetent

Einer unserer Anwälte bespricht mit Ihnen Details für die Vertragserstellung.

3

Festpreis-Angebot für Vertragserstellung

Sie erhalten ein Angebot mit voller Kostentransparenz. Erst mit Ihrer Zustimmung legen wir los.

Finn Streich, Rechtsanwalt bei unserem Kooperationspartner Streich & Kollegen Rechtsanwälte

Interview mit Rechtsanwalt Finn Streich

In Zusammenarbeit mit Recht im Mittelstand berät und vertritt die Kanzlei Streich & Kollegen Rechtsanwälte Sie bei allen Anliegen rund um das Thema Arbeitsrecht. Finn Streich, Rechtsanwalt und Partner bei Streich & Kollegen Rechtsanwälte, erklärt im Interview, was den mittelständischen Unternehmer aktuell bewegt und wie wir dabei unterstützen, ihre Rechtsangelegenheiten zu lösen.

Herr Streich, Ihre Kanzlei hat sich u.a. auf das Themengebiet Arbeitsrecht spezialisiert und berät hier seit vielen Jahren erfolgreich Unternehmen und Privatpersonen. Sie sind einer der Vertragsanwälte von Recht im Mittelstand. Mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), womit kommen KMU-Unternehmer zu Ihnen?

Der überwiegende Teil unserer Mandantschaft stammt aus dem Mittelstand und kommt dementsprechend mit Fragestellungen aller Art aus dem Bereich des Arbeitsrechts auf uns zu. Unternehmen und Handwerksbetriebe benötigen überwiegend Beratungen im Bereich der Erstellung von Arbeitsverträgen, Nachträgen zu bereits laufenden Arbeitsverhältnissen, ebenso jedoch ist der Bereich Kündigung ein immer wiederkehrendes Beratungsgebiet.

Oftmals sind auch gesellschaftsrechtliche Fragestellungen vom Arbeitsrecht umfasst. So beispielsweise, wenn außenstehende Personen in einen laufenden Geschäftsbetrieb integriert werden sollen (als Gesellschafter, als Mitarbeiter oder als Geschäftsführer) und hierbei die Frage beantwortet werden soll, in welcher Form die Integration in den Betrieb bestmöglich ausgestaltet werden kann: in Form einer Festanstellung, eines freien Mitarbeiterverhältnisses oder als Gesellschafter durch entsprechende Anpassung der bestehenden Gesellschafts -und Geschäftsführerverträge.

Wie würden Sie Ihre Arbeitsweise beschreiben? Was sind Ihre Stärken im Vergleich zu anderen Anwälten? Was macht aus Ihrer Sicht eine gute Rechtsberatung aus?

Mit Recht im Mittelstand sind wir uns darüber einig, dass eine gute Rechtsberatung darin besteht, einen ständigen und persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten bzw. Kunden zu halten. Wichtig hierbei ist es, nicht nur mit etwaigen Führungsebenen im Kontakt zu stehen, sondern auch die darunterliegenden hierarchischen Ebenen des Unternehmens persönlich und fachlich direkt zu beraten.

Unser Beratungsansatz ist es, Rechtsfragen direkt mit denjenigen Personen innerhalb eines Unternehmens zu diskutieren, die auch davon betroffen sind. Darüber hinaus begegnen wir unserer Mandantschaft immer auf „Augenhöhe“; ein juristisches Hochreck in Form von unverständlicher Aussprache vermeiden wir. Des Weiteren sind wir so organisiert, dass wir unsere Beratungsangelegenheiten stets in einem Vier-Augen-Prinzip bearbeiten. Das heißt, dass auch bei Abwesenheiten eines Rechtsanwaltes unsere Mandanten nach wie vor und zu jeder Zeit einen persönlichen und direkten Ansprechpartner an ihrer Seite haben.

Was ist neben juristischer Kompetenz wichtig, um als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht gute Erfolge für den Mittelständler zu erzielen? Was bedeutet aus Ihrer Sicht Erfolg?

Gute Erfolge in der Rechtsberatung lassen sich nicht ausschließlich durch das letztendlich erzielte Ergebnis bewerten. Maßgeblich für einen erfolgreichen Ausgang einer Rechtsberatung ist ebenso, die Betrachtung der zu lösenden Sachlage.

Erfolg bedeutet daher für uns, aus der vorliegenden Situation das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, auch wenn dies manchmal bedeuten muss, einen Rechtsstreit nicht vollumfänglich gewinnen zu können. In diesem Zusammenhang gehört zu einer erfolgreichen Beratung aus unserer Sicht dazu, hierüber den Mandanten transparent aufzuklären, so dass ein gemeinsames Verständnis für eine erfolgreiche Beratung entwickelt werden kann.

Warum arbeiten Sie mit Recht im Mittelstand zusammen? Wo liegen aus Ihrer Sicht für potenzielle Kunden die Vorteile? Welche Tätigkeiten übernehmen Sie im Kontext Arbeitsrecht und welche Recht im Mittelstand?

Das Mittelstandsportal ist immer zentraler Ansprechpartner, egal um welches Rechtsanliegen es sich handelt und welcher Anwalt dabei jeweils einbezogen wird. Wir sehen uns als ein großes Team, das sich gemeinsam für die Unternehmer des Mittelstandes einsetzt. Der Kunde hat hierbei eine vertraute Anlaufstelle, um seine Anliegen und Probleme zu adressieren.

Das Portal bietet eine Vielzahl von individuellen Lösungen an, wo jeder sein passendes Produkt finden kann oder eine Empfehlung erhält. Weiterhin ist es ein großer Vorteil, wenn der Unternehmer bereits auf einer juristischen Plattform gelandet ist, sich informieren konnte und der Sachverhalt aufgenommen wurde. Das macht den Prozess sehr viel angenehmer und effizienter für alle Beteiligten.

Sofern Sie einen Fall von Recht im Mittelstand übernehmen, was können potenzielle Kunden von Ihnen erwarten? Welche Tätigkeiten / Leistungen übernehmen Sie?

Grundsätzlich übernehmen wir jedwede Tätigkeit in Form der Beratung und Durchsetzung der Ansprüche, die notwendig sind, um das Begehren des Mandanten erfolgreich durchzusetzen. Meist beginnt unsere Beratung durch ein persönliches Kennenlernen in Form einer Telefonkonferenz, eines persönlichen Gespräches oder einer Videokonferenz. Im Anschluss daran werden die spezifischen Probleme der Angelegenheit erörtert und ein gemeinsamer Fahrplan über das weitere Vorgehen festgelegt.

Unsere Mandanten können eine Beratung erwarten, die in direkter Absprache mit ihnen erfolgt. Wir zeigen zu jedem Zeitpunkt die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten und Wege auf, die wir gemeinsam erörtern. Wie im Einzelfall konkret vorgegangen wird, entscheiden wir stets in Absprache mit unserer Mandantschaft, so das wir sichergehen können, dass die Interessen auch vollumfänglich vertreten werden.

Wir streben vorzugsweise eine außergerichtliche Einigung an, es muss nicht immer gleich vor Gericht gehen. Wie profitiert Ihrer Meinung nach der Unternehmer davon?

Der Unternehmer profitiert von einer außergerichtlichen Lösung eines anstehenden Rechtsstreits davon, dass er einen sowohl zeitlichen wie auch finanziellen Rechtsstreit vor Gericht vermeidet. Oftmals lassen sich Probleme und Streitigkeiten außergerichtlich auf einvernehmlichem Wege lösen. Hierbei übernehmen wir die Korrespondenz zwischen den Beteiligten. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder nur sehr schwer durchsetzbar sein, erörtern wir weitere Lösungsmöglichkeiten.

Was heißt außergerichtlich eigentlich? Was gibt es hier für Möglichkeiten?

Im Bereich des Arbeitsrechts lassen sich Streitigkeiten beispielsweise durch entsprechende Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln. Anhand des Beispiels einer Kündigung des Arbeitsvertrages muss nicht zwangsläufig eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Vielmehr können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag schließen, bei dem alle Interessen der Beteiligten Berücksichtigung finden.

Was empfehlen Sie Gründern mit knappem Budget? Was sollten Gründer arbeitsrechtlich unbedingt beachten und wann sollten Sie einen Experten wie Sie zurate ziehen?

Gründern und Start-Ups empfehlen wir, insbesondere in der Gründungsphase, einen Experten bzw. Berater für entsprechende Rechtsgebiete hinzuzuziehen. Auf den ersten Blick scheint es günstiger, alles Notwendige selbst zu machen. Oftmals stellt sich dies jedoch im Nachhinein als trügerisch heraus, da oftmals gerade in der Gründungsphase wichtige Bausteine gelegt werden sollten, die ein juristischer Laie nicht vollumfänglich überblicken kann. Dabei muss aber nicht immer ein teures Rundum-Sorglos-Paket gewählt werden.

Für Gründer oder kleine Unternehmen mit begrenztem Budget hat Recht im Mittelstand zusammen mit uns spezifische Produkte entwickelt. Zum Teil wollen wir einen Selbsthilfe-Ansatz mit Handlungsempfehlungen berücksichtigen, aber auch kleinere Leistungen zum Festpreis anbieten, wie beispielsweise die Prüfung von Arbeitsverträgen oder eine Einstiegsberatung zur Existenzgründung. So wollen wir diejenigen unterstützen und ansprechen, die eine schnelle Lösung mit klarem, überschaubarem Preis wünschen.

Schauen Sie sich hier unsere Produkte und Lösungen zum Thema Personal & HR/ Arbeitsrecht an!

Gerade wegen Corona ist das Thema Home Office / virtuelles Arbeiten hoch im Kurs. Welche Themen werden diesbezüglich zurzeit bei Ihnen angefragt?

Arbeitsrecht und Corona werden zu einem immer brisanteren Thema. Fragestellungen in diesem Bereich betreffen in vielen Fällen folgende Themen: “Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf Home Office? Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, meinen Arbeitnehmern einen mobilen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen? Wie kann ich meine Arbeitnehmer im Home Office so „kontrollieren“, dass hieraus kein schlechtes Arbeitsklima entsteht?” Ich bin mir sicher, dass auch das Arbeitsrecht durch die Corona-Lage noch weiteren Beratungsbedarf erwecken wird, der zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist.

Vielen Dank für das Interview. Was möchten Sie Unternehmern und Geschäftsführern abschließend noch mit auf den Weg geben?

Seien Sie bedacht und behandeln Sie Ihre Mitarbeiter so, wie Sie selbst auch behandelt werden möchten. Arbeitnehmer und Mitarbeiter eines Unternehmens sind die wichtigste Komponente, um ein funktionierendes Team aufzubauen oder aufrecht erhalten zu können. Schützen Sie diese Ressourcen durch Motivation, dies wird den Erfolg des Unternehmens merklich steigern.

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