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Das Wichtigste in Kürze:
Die Corona-Pandemie hat in vielen Branchen und privaten Haushalten ihre Spuren hinterlassen. Offenbar haben aber Maßnahmen wie Kurzarbeit geholfen, negative Auswirkungen abzufedern und reihenweise Privatinsolvenzen zu verhindern. Nach einer Umfrage des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) sind die deutschen Haushalte auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie finanziell stabil aufgestellt. Aber: Im gewerblichen Bereich wirkt sich die Krise stärker aus. Bei Unternehmen sei verstärkt mit Zahlungsausfällen zu rechnen und auch Insolvenzen zu befürchten, teilte der BDIU im Juni 2021 mit.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat unter den rund 500 angeschlossenen Inkasso-Unternehmen des Verbands eine Trend-Umfrage 2021 durchgeführt. Dabei ist die Zahl der offenen Forderungen sogar leicht gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.
Die Corona-Krise ist keineswegs spurlos an den privaten Haushalten vorübergegangen. Durch Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes haben viele private Haushalte weniger Einkommen zur Verfügung. Die Zahlungsmoral der Verbraucher ist aber intakt. So hat die Umfrage ergeben, dass die Inkasso-Unternehmen im laufenden Jahr sogar weniger Aufträge erhalten haben, offene Forderungen einzuziehen als 2020. Auch die Summe der Schulden ist demnach leicht gesunken.
Bemerkenswert ist, dass viele Haushalte die Pandemie genutzt haben, um Schulden abzubauen. Sie haben während dieser Zeit weniger konsumiert und das gesparte Geld für die Entschuldung genutzt. Eine wichtige Rolle spiele dabei auch, dass Inkasso-Unternehmen verstärkt dazu übergegangen sind Ratenzahlungen anzubieten und so die Verbraucher langfristig bei der Lösung ihrer finanziellen Probleme zu unterstützen, so Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU.
Hingegen sind die Folgen der Pandemie aber derzeit auch der Hauptgrund, wenn private Schuldner ihre Rechnungen nicht begleichen. Laut Umfrage sind Kurzarbeit (73 Prozent) und Corona-bedingte vorübergehende Liquiditätsengpässe (69 Prozent) verantwortlich, wenn Verbraucher ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Da es sich hier um vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten handelt, sind die Zahlen nicht übermäßig beunruhigend.
Anders sieht dies jedoch im B2B-Bereich aus. Hier ist durch die Corona-Pandemie ein gewisser Domino-Effekt entstanden. Gewerbetreibende bleiben auf ihren Rechnungen sitzen und können deshalb ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Besonders betroffen sind laut der Umfrage die Dienstleistungsbranche, Fitnessstudios und die Immobilienwirtschaft.
Hier könnten die Folgen gravierender sein. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen. Folge des Insolvenzantrags ist in der Regel, dass auch die Gläubiger zumindest auf einem Teil ihrer Forderungen sitzenbleiben. Das gilt umso mehr, nachdem auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht inzwischen ausgelaufen ist.
Zitat: „Es ist zu befürchten, dass es bei den Unternehmen in den nächsten Monaten verstärkt zu Zahlungsausfällen und leider auch zu mehr Insolvenzen kommen wird.“
– Kirsten Pedd, BDIU-Präsidentin in einer Pressemitteilung vom 11. Juni 2021 –
Unternehmen sollten daher verstärkt darauf achten, dass sie ein effektives Forderungsmanagement betreiben, um nicht selbst durch offene Forderungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Auch wenn die Privathaushalte bislang robust durch die Corona-Krise gekommen sind, könnten sich hier Probleme anbahnen. Ursächlich dafür ist eine Gesetzesänderung durch die mit einem Anstieg der Verbraucherinsolvenzen zu rechnen ist. So können Verbraucher innerhalb eines Insolvenzverfahrens schon in drei Jahren statt wie bislang in sechs Jahren eine Restschuldbefreiung erreichen.
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre gilt rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.
Für eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist es dann auch nicht mehr erforderlich, dass zuvor eingegangene Verbindlichkeiten in einer bestimmten Höhe getilgt werden.
Gläubiger sollten daher rechtzeitig ihre Forderungen einziehen.
Zum 1. Oktober 2021 tritt zudem das novellierte Inkassogesetz in Kraft. Die Gesetzesänderung soll ein wirtschaftlich sinnvolles Inkasso gewährleisten. Nun sind Unternehmen dazu angehalten die Inkassokosten in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Forderung zu setzen. Schuldner sollen besonders dann entlastet werden, wenn sie sich um einen zügigen Ausgleich der Forderungen bemühen. So sieht der Gesetzesentwurf z.B. vor, dass nur noch ein Gebührensatz von 0,5 gelten soll, wenn die Forderung auf ein erstes Mahnschreiben hin beglichen wird. Derzeit liegt der Satz im Durchschnitt bei 1,1.
Gläubiger und Schuldner sollten zunächst das Gespräch suchen, um eine Lösung zu erzielen. Ist dies nicht möglich, stehen dem Gläubiger verschiedene Möglichkeiten vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung offen. Wir unterstützen Sie bei der effizienten Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen.
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