Das Wichtigste in Kürze:
Damit Sie einem Personalausfall infolge der Pandemie vorbeugen, sollten Sie alles tun, um das Ansteckungsrisiko im Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den Grad des Risikos einer Infektion und wie sie sich schützen können. Informationen allein werden arbeitsrechtlich gesehen wohl nicht ausreichen. Die Rechtslage diesbezüglich ist unklar, da es so eine Situation noch nicht gab. Indes gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (vgl. § 4 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Außerdem haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht Ihren Mitarbeitern gegenüber. Ihre Angestellten müssen Ihre Arbeit gefahrlos erledigen können.
Durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird detailliert beschrieben, welche Regeln für den Infektionsschutz in Betrieben gelten.
Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie selbst und vor allem Ihre MitarbeiterInnen über alle wirksamen Hygienemaßnahmen Bescheid wissen.
Hier eine Checkliste:
Sollten Sie das Gefühl haben, dass nicht alle Mitarbeiter informiert sind, können Sie durch Rundmails, Infoblätter oder auch Aushänge an häufig aufgesuchten Orten (Kantine, Meeting Räume, Toiletten, etc.) die Informationslage verbessern.
Um Sicherheit für die Mitarbeiter zu schaffen, empfiehlt es sich bei Ihnen im Unternehmen einen Ansprechpartner zu bestimmen. Dieser Pandemiebeauftragte steht den Mitarbeitern für Ihre Fragen zu Verfügung.
Sobald sich der erste Angestellte mit dem Coronavirus infiziert hat, sollten Sie als Arbeitgeber weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Es gilt vor allem einer Ausbreitung zuvorzukommen und die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
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